agb´s
/ fair und einfachparrot studio germany
freudenberger str. 553
57072 Siegen
hallo@parrotstudio.de
Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Geltung der AGB
1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen der Parrot Studio Germany, Freudenberger Str. 553, 57072 Siegen (nachfolgend „Agentur oder Auftragsnehmer“ genannt) an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Agentur hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB individuell regeln.
1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Agentur, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
2. Abwicklung von Aufträgen
2.1 Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang annehmen, soweit keine kürzere Frist bestimmt ist. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Ein etwaig durch die Agentur erstellter bloßer Kostenvoranschlag stellt nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Auftraggeber dar, welches zwingend noch der Annahme durch die Agentur bedarf.
2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.
2.3. Die Agentur und der Auftraggeber verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des jeweils Anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
2.4 Besprechungsprotokolle, die die Agentur fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.
2.5 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.
3. Beauftragung von Dritten
3.1 Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Arbeiten nach Zeit und Ort grundsätzlich frei, soweit sich nichts anderes aus dem Auftrag ergibt.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern die Agentur dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.
3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.
3.5 Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Agentur einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin noch nicht ein bindendes Angebot zu sehen.
4. Vergütung der Agenturleistungen
4.1 Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter der Agentur abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen der Agentur für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist in nachfolgend Ziff. 6.6. bis 6.8. geregelt.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.
4.3 Für Leistungen Dritter, derer sich die Agentur zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet die Agentur eine Service-Fee von 15 Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.
4.4 Interne Sachkosten, die der Agentur zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungs-kosten sowie Reisekosten), berechnet die Agentur dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.
4.5 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
4.6 Sollten die gelieferten Entwürfe beim Auftraggeber keinen Gefallen finden, ist die vereinbarte Summe dennoch zu begleichen:
- Bei Logo-Entwürfen: 100% der vereinbarten Summe.
- Bei Entwürfen aus dem Printbereich: 90 % der vereinbarten Summe.
- Bei Websites: die Anzahlung wird vom Auftragnehmer einbehalten. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, ohne das Ausfallhonorar begleichen zu müssen. Die bereits angefallenen Fremdkosten (Bildmaterial, gekaufte Fonts u. ä. werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber erstattet.
4.7 Weitere Entwürfe, die über die ursprünglich vereinbarte Zahl an grafischen Vorschlägen hinausgehen, werden gegen Aufpreis angeboten.
4.8 Beim Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist ein Ausfallhonorar fällig.
Bei nicht angefangenen Projekten beträgt das Ausfallhonorar 10 % der vereinbarten Summe zzgl. MwSt. und zzgl. Fremdkosten, sollten diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallen sein. Bei Projekten, die sich bereits in der Konzept-, Entwurfs- oder Programmierphase befinden, beträgt das Ausfallhonorar (zzgl. zu der bereits geleisteten Anzahlung/Teilzahlungen) 30 % der vereinbarten Summe zzgl. MwSt., zzgl. Fremdkosten, sollten diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallen sein. Alle bereits ausgestellten Teilrechnungen sind ebenfalls zu begleichen und werden nicht zurückerstattet. Diese Forderungen werden sofort fällig.
4.9 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, sich in Konkurs oder im Vergleichsverfahren befindet oder ähnlich ungewöhnliches Verhalten registriert wird.
4.10 Stornierungen sind nur schriftlich möglich.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Kalendertage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in dem Angebot genannten Preise und Fristen. Diese verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer für Lieferung ab Geschäftssitz Berlin zzgl. MwSt., zzgl. Verpackung, Versand und sonstiger Kosten – wenn nicht anders vereinbart.
5.2 Rechnungen der Agentur sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist oder etwa auf der Rechnung selbst genannt ist.
5.3 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.
5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.
5.5 Bei Entwürfen, die innerhalb von 3 Arbeitstagen geliefert werden sollten (Entwürfe aus dem Printbereich / Logo-Entwürfe / Broschüren) oder 5 Arbeitstagen (Erstentwurf einer Website), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Express-Pauschale oder einen Express-Zuschlag zu verlangen. Die Konditionen werden individuell und schriftlich vereinbart.
5.6 Nachträglich (d.h. nach der Auftragserteilung) veranlasste Änderungen des Auftrages werden gesondert in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, werden sie nach Aufwand und dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
5.7 Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Bei Erstellen von Websites:
30% Anzahlung bei Auftragserteilung,
30% 7 Tage nach der ersten Vorstellung des Erstentwurfes einer Website (HOME und 1 bis 2 Unterseiten),
40 % der vereinbarten Summe (zzgl. Bildmaterial- und andere externe Kosten) nach Abschluss des Projektes. Die letzte Zahlungsrate erfolgt nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. - Bei Erstellen eines Logos:
40% Anzahlung bei Auftragserteilung, 60 % der vereinbarten Summe nach Abschluss des Projektes. Die letzte Zahlungsrate erfolgt nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. - Bei Erstellen von Druckvorlagen: wenn nicht anders vereinbart ohne Anzahlung, 100 % der vereinbarten Summe (zzgl. Bildmaterial- und anderen externen -Kosten) nach Abschluss des Projektes, jedoch nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
5.8 Änderungen der vom Auftraggeber angelieferten oder übertragenen Daten und ähnliche Vorarbeiten, die im Angebot nicht vorgesehen wurden, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen. Dies gilt besonders, wenn es zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Wenn nicht anders vereinbart, werden solche Arbeiten nach zeitlichem Aufwand und nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.
5.9 Soweit aufgrund der schriftlichen Vereinbarung nicht bar oder per Vorkasse gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen wurden schriftlich vereinbart. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
5.10 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
5.11 Der Auftraggeber hat nur dann einen Anspruch auf Nachlass, Zurückbehaltung oder Minderung, wenn seine Ansprüche wegen Mängel rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
5.12 Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Dieser kann bis spätestens 4 Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die hier genannte Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen.
5.13 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers oder einem Zahlungsverzug von 3 Wochen über das in der Rechnung genanntes Zahlungsziel hinaus, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die erbrachte Leistung vom Auftraggeber nicht wie folgt verwendet wird:
Grafische Entwürfe dürfen solange nicht verwendet werden, bis die Rechnung durch den Auftraggeber beglichen wurde.
Der Auftragnehmer darf die bereits gelieferten Druckerzeugnisse zurückverlangen. Diese werden auf Kosten des Auftraggebers an den Auftragnehmer zurückgeschickt. Nachdem die Rechnung beglichen wurde, werden die Druckerzeugnisse erneut an den Auftraggeber und auf seine Kosten geschickt.
Internetseiten dürfen bis zur restlosen Begleichung der Rechnung weder online, noch offline vom Auftraggeber verwendet werden. Bei bereits online geschalteten Websites behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese offline zu schalten und den hiermit verbundenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Offlineschaltung geschieht unter Anwendung der dem Auftragnehmer bereits vorliegenden Zugangsdaten. Wurden diese vom Auftraggeber in der Zwischenzeit geändert, ist der Auftraggeber verpflichtet die neuen Zugangsdaten zu nennen oder die Website selbst vom Web innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Aufforderung zu nehmen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Für aus hier beschriebenen Handlungen resultierende Geschäftsverluste oder andere Unannehmlichkeiten für den Auftraggeber kann der Auftragnehmer nicht behelligt werden.
Sollte die offene Rechnung beglichen werden, wird die Website erneut online geschaltet. Für den zusätzlichen Aufwand wird dem Auftraggeber eine gesonderte Rechnung gestellt, die er sofort und ohne Abzug zu begleichen hat.
5.14 Die erbrachte Leistung und das daraus resultierende Produkt (u.a. Logo, Druckvorlage, Zeichnung, Bild, Website) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
5.15 Entstehen Verzögerungen in der Realisierung des Projektes, weil der Kunde das vereinbarte Bild- und Textmaterial nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert und/oder für Rückfragen länger als 14 Kalendertage nicht erreichbar ist, ist die komplette noch offene Gesamtsumme spätestens 12 Wochen nach Auftragserteilung fällig, egal in welcher Realisierungsphase sich das Projekt befindet. Tritt dieser Fall ein, kann der Kunde in den folgenden 3 Monaten ab Datum der Schlussrechnung das Projekt fortsetzen und wie vereinbart abschließen, wenn er das vereinbarte Material vollständig anliefert. Sollte er sich bis zum Ablauf dieser Frist beim Auftragnehmer nicht melden und die Arbeit an dem Projekt nicht fortsetzen, gilt das Projekt als endgültig abgeschlossen.
6. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung
6.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. Sich aus nachfolgend 7. ggf. ergebende Einschränkungen anerkennt der Auftraggeber. Die Agentur erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der Agentur.
6.2 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Agentur den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
6.3 Die Agentur ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
6.4 Erstellt die Agentur im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.
6.5 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
6.6 Die in vorstehend 6.1. und 6.2. genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Soweit die Rechte der von der Agentur zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten durch die Ausdehnung der Nutzung betroffen sind, ist die Regelung in vorstehend 6.2 entsprechend anzuwenden.
8. Gewährleistung
8.1 Die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
8.2 Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.
8.3 Die Gewährleistungspflicht der Agentur erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung der Agentur durch den Auftraggeber.
9. Mitwirkung des Auftraggebers und Abnahmepflicht
9.1 Sowohl zu Beginn der Arbeit, als auch während der Arbeit am Projekt ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer notwendige Information (z.B. Zugangsdaten vom FTP-Server) und das Material (Texte, Bilder …) zu liefern, die für die Erfüllung des Auftrages benötigt werden.
9.2 Zu Beginn der Zusammenarbeit benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, der für alle Belange des Auftrages wichtige Angelegenheiten regelt. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, alle das Vorankommen des Projektes betreffende Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder diese zeitnah mit dem Vorgesetzten zu klären.
9.3 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, führt der Auftragnehmer den Auftrag auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Daten und Vorgaben aus. Die Daten sind in digitaler Form zu liefern, in dem von dem Auftragnehmer im Angebot oder in der E-Mail genannten Dateiformaten. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
9.4 Der Auftraggeber hat die ihm zur Freigabe zugeschickten Dateien wie auch die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen nach deren Erhalt auf ihre Richtigkeit wie auch Vertragsmäßigkeit sorgfältig zu prüfen. Änderungswünsche bzw. die Freigabe sollten innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich erfolgen.
9.5 Die Änderungswünsche des Auftraggebers werden innerhalb von 3 Arbeitstagen in den Entwurf eingearbeitet und dem Auftraggeber erneut per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber hat erneut 7 Arbeitstage Zeit, um die korrekte Ausführung der Korrekturen zu prüfen und die finale Freigabe für den Entwurf zu erteilen. Nach Ablauf der Frist gilt der Entwurf automatisch als freigegeben. Alle Änderungswünsche/ Autorenkorrekturen, die sich nach den genannten Fristen ergeben, werden nach Aufwand, nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.
9.6 Für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern kein Fall zwingender vertraglicher oder gesetzlicher Haftung vorliegt. Wurden die vom Auftraggeber freigegebenen (fehlerhaften) Druckvorlagen bereits gedruckt bzw. befinden sich diese im Druck, trägt der Auftraggeber die vollen Druck- und Lieferkosten.
9.7 Sollte der Auftraggeber
- den grafischen Entwurf,
- die fertig programmierte Website
innerhalb von 14 Kalendertagen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht abnehmen bzw. kein für das Vorankommen des Projektes benötigtes Feedback abgeben, gilt das Projekt nach Ablauf der 14 Kalendertage-Frist automatisch als freigegeben und abgeschlossen. Die Frist wird ab dem Tag der ersten Aufforderung zum Feedback gerechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den restlichen noch ausstehenden Betrag in Rechnung zu stellen. Die Forderung ist sofort fällig.
9.8 Entstehen Verzögerungen in der Realisierung des Projektes, weil der Kunde das vereinbarte Bild- und Textmaterial oder anderes benötigte Material oder Informationen innerhalb von 20 Arbeitstagen (wenn nicht anders vereinbart) ab der Auftragserteilung nicht liefert, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftrag zu stornieren und ein Ausfallhonorar geltend zu machen. Tritt dieser Fall ein, kann der Kunde in den folgenden 3 Monaten ab Datum der Schlussrechnung das Projekt fortsetzen und wie vereinbart abschließen, wenn er das vereinbarte Material vollständig anliefert. Das bereits bezahlte Ausfallhonorar wird mit der vereinbarten Summe verrechnet.
9.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bestellte Leistung oder das Produkt abzunehmen, solange keine erkennbaren Mängel vorliegen. Sollte der Auftraggeber die Abnahme ohne einen nachvollziehbaren Grund verweigern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Gesamtbetrag zu fordern. Das Begleichen des vereinbarten Betrages gilt als Bestätigung für die Endabnahme. Somit erlöschen weitere Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber des Auftraggebers.
9.10 Für die Anpassungen der Web-, Foto- oder Druckvorlagen, die vom Auftraggeber bereits freigegeben wurden, wird automatisch und ohne den expliziten Hinweis nach Aufwand berechnet und nach dem aktuell geltenden Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
10. Leistungsbeschreibung
10.1 Der genaue Umfang der Leistung, d.h. die Rahmenbedingungen, die Zahl der Entwürfe und alle weiteren für das Projekt relevanten Bestimmungen werden in dem jeweiligen Angebot festgehalten. Sollten diese nicht individuell geregelt werden, gelten die in der AGB genannten Bedingungen.
10.2 Sollte die Zahl der Entwürfe in einem Angebot nicht genannt werden, so gilt folgender Standard:
Website, Broschüre, Flyer, Poster: ein Entwurf
Logo (nur Schriftzug): fünf Entwürfe
Logo (Schriftzug und Signet): drei Entwürfe
Briefpapier: drei Entwürfe
Visitenkarte: zwei Entwürfe
Sonstige, hier nicht genannten Projektarten: ein Entwurf
10.3 Alternative Entwürfe werden gegen Aufpreis realisiert. Der Auftraggeber darf final nur einen der Entwürfe verwenden. Auf die Benutzung der von ihm verworfenen Entwürfe hat er somit keinen Anspruch.
10.4 Das Bildmaterial, zusätzliche Funktionen oder bei der Auftragserteilung nicht besprochene Aufgaben bzw. Mehraufwand werden gesondert in Rechnung gestellt, ohne das der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
10.5 Wenn nicht anders vereinbart, sind bis zu 5 Korrekturschleifen im Preis enthalten, alle weiteren werden automatisch nach Aufwand berechnet, nach dem aktuell geltenden Stundensatz des Auftragnehmers.
10.6 Die vom Auftragnehmer erstellte Websites verstehen sich als individuelle Websitetemplates, die der Auftraggeber nach der Fertigstellung der Website mit eigenen Inhalten selbst füllt oder den Auftragnehmer damit beauftragt. Dies betrifft sowohl das Bildmaterial als auch sämtliche Textinhalte der Website, ganz besonders das Impressum und den Datenschutz. Alle vom Auftraggeber verwendeten Inhalte sind als Platzhalter zu verstehen. Sie können vom Auftraggeber unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen vom Drittanbieter übernommen oder gegen finale Inhalte ausgetauscht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Text- und die meisten Bildinhalte via CMS-Backend selbst auszutauschen und zu korrigieren oder den Auftraggeber mit der Einarbeitung dieser Inhalte zu beauftragen.Mit der erteilten Freigabe und dem Auftrag, die Website online zu schalten, bestätigt der Auftraggeber, dass er alle Inhalte dieser Website auf deren Richtigkeit geprüft hat und für die Veröffentlichung dieser Inhalte die Verantwortung übernimmt.Auf Wunsch bietet der Auftragnehmer eine CMS-Schulung an, siehe Optionen im Angebot.
10.7 In dem im Angebot genannten Preis sind bis zu zwei kostenlose Besprechungen / Beratungsgespräche (persönlich, via Skype oder telefonisch) enthalten. Sollte der Auftraggeber weitere Besprechungen in Anspruch nehmen wollen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Aufwendung gesondert in Rechnung zu stellen. Wenn nicht anders vereinbart, wird hier nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Agentur, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Agentur zu keinem Zeitpunkt eine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen vornimmt. Erachtet die Agentur für die Realisierung und Umsetzung der beauftragten Leistungen eine rechtliche (z.B. marken-, wirschafts-, wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch Dritte (insbes. durch Rechtsanwälte, sonstige Institutionen etc.) für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung die Kosten. Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern und soweit diese den Auftraggeber schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit einer Leistung mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Aufraggeber sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Auftraggeber stellt die Agentur in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.
11.3 Bei Schaltaufträgen haftet die Agentur nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.
11.4 Schadensersatzansprüche gegen die Agentur verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.
12. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
13. Datenschutz/Datensicherung
13.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
13.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der Agentur während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
13.3 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
14. Periodische Arbeiten
14.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten oder die Wartung der Website können zum Ende des laufenden Monats von beiden Seiten gekündigt werden.
14.2 Spätere Anpassungen in den vorhandenen Web- und Druckvorlagen, wie auch Anpassungen der bereits erstellten Websites werden (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) automatisch nach Aufwand und nach dem aktuell geltenden Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
15. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).
16. Erfüllungsort und Sonstiges
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit rechtlich vereinbar – der Sitz der Agentur.
16.2 Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach schriftlicher Zustimmung derselben auf Dritte übertragen bzw. abtreten.
16.3 Es gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.